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Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
Volltext
Der/die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.03.2015
Ansprechpunkt
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Dokumentenservice
Tel.: | +49 385 545-1111 |
Fax: | +49 385 545-1769 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Ausweispflicht
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten
- elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Reisepass beantragen
- Verlust des Personalausweises anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass