Bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin sind im Fachdienst Ordnung mit sofortigem Arbeitsbeginn zwei Vollzeitstellen als
Mitarbeiter/in (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst
ab sofort unbefristet zu besetzen.
Die derzeit 26 Außendienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen der kommunalen Ordnungsbehörde agieren vorwiegend im Recht der Gefahrenabwehr, gewährleisten die Ordnung und Sicherheit im gesamten Stadtgebiet und sind uniformiert ständig wahrzunehmende Ansprechpartner für den Bürger im Außenverhältnis.
Mit Ihrem Auftreten und Handeln repräsentieren Sie die Landeshauptstadt, klären auf und informieren. Im ständigen Schichtbetrieb verrichten Sie hoheitliche Tätigkeiten fußläufig, mit dem Dienstfahrrad, dem Fahrzeug sowie dem öffentlichen Personennahverkehr. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kommunalen Ordnungsdienst sind ähnlich der Landespolizei durch das Sicherheits- und Ordnungsgesetzt M-V ermächtigt, von besonderen Befugnissen wie Identitätsfeststellungen, dem Anhalten und Befragen von Personen, der Verarbeitung personenbezogener Daten, dem Androhen und Festsetzen von Zwangsmitteln, sowie die Erteilung von Platzverweisen, Gebrauch zu machen.
Um den rasant wachsenden Anforderungen an eine moderne, flexible Verwaltung sowie den Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie politischen Vorgaben gerecht werden zu können, sind Sie als Vollzugsbeamte oder Vollzugsbeamtin darüber hinaus mit einer Fülle an Aufgaben betraut, die das Leben jeder in Schwerin lebenden Person unmittelbar sicherer und lebenswerter gestalten.
Aufgabenschwerpunkte:
- Ermittlungs- und Vollzugstätigkeiten wie z.B. Zwangsstillegungen von Fahrzeugen für die KFZ-Zulassungsstelle aufgrund von fehlenden Versicherungsschutz, Meldepflichtverstößen sowie das Einziehen von Führerscheinen
- Fahrerermittlungen bei Geschwindigkeits- Rotlichtverstößen
- Unterstützende Tätigkeiten in Amtshilfeersuchen aus dem gesamten Bundesgebiet
- Jugendschutz-, Ausschank- und Immissionsschutzkontrollen
- Kontrollen und Ahndung von illegalen Müllentsorgungen nach KrWG
- Parkraumbewirtschaftung
- Überwachung des Fließverkehrs mit Hilfe modernster Messtechnik
- Verwaltungsaufgaben, Anfertigen von Protokollen, Stellungnahmen und Einsatzberichten
- Zusammenarbeit mit Polizei und Zollbehörden bei z.B. bei Wohn- und Geschäftsraumdurchsuchungen
- Durchsetzung der Hundehalter Verordnung M-V sowie der Hundesteuersatzung Schwerin
- Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf besonderen Veranstaltungslagen
Anforderungen:
- Beamtinnen/ Beamte: Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Allgemeinen Dienstes (mittlerer Dienst)
oder
- Tarifbeschäftigte: bevorzugt erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder ähnlicher Ausrichtung oder erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Polizeihilfsbeamt*innen;
alternativ eine abgeschlossene kaufmännische, kundenorientierte Ausbildung
und
- die uneingeschränkte körperliche und gesundheitliche Eignung für den Außendienst im Schichtbetrieb - auch an Sonn- und Feiertagen
- ein gepflegtes Äußeres, ein sprachlich sicheres Ausdrucksvermögen sowie ein souveränes und sachliches Verhalten in Konfliktsituationen
- die Bereitschaft zum Tragen einer Dienstbekleidung inkl. einer individualisierten, ballistischen Stich- und Schutzweste und zur Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Fortbildungsmaßnahmen
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- die Bereitschaft zum Streifendienst mit dem Fahrrad
- Wünschenswert sind Erfahrungen im Polizei- und Ordnungsrecht, Verkehrsrecht, Gefahrenabwehr und SOG-MV
- [Die Ernennung zur Vollzugsbeamtin/ zum Vollzugsbeamten erfolgt nach Feststellung der Befähigung durch die Oberbürgermeisterin /den Oberbürgermeister]
Vergütung:
Die Stelle ist für Tarifbeschäftigte nach E 8 TVöD und für verbeamtete Bewerber*innen nach A 8 LG 1, 2. EA LBesG ausgewiesen.
Für Beamte und Beamtinnen kann der Einsatz auf einer befristeten Stelle nur über eine Abordnung erfolgen.
Die Vergabe der Funktion erfolgt nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die Bewerberin / der Bewerber kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.
Nähere Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter:
Vor Einstellung hat der/die potenziell geeignete Bewerber/in (m/w/d) einen Nachweis über die eigene gesundheitliche Eignung im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung sowie ein beanstandungsfreies einfaches Führungszeugnis vorzulegen.
Ihre Bewerbung:
Senden Sie uns Ihre Bewerbung per Email unter Angabe der Kennziffer 32.2.1-0110 als PDF bis zum 14.04.2024 an bewerbung@schwerin.de.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin