Bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin ist im Fachdienst Ordnung mit sofortigem Arbeitsbeginn eine Vollzeitstelle als
Mitarbeiter (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst
befristet zur Krankheitsvertretung mindestens aber für 6 Monate zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkte:
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Kontroll- und Ermittlungstätigkeit für den Fachdienst Ordnung und andere Fachdienste
- Feststellung von Verstößen gegen die Hundehalterverordnung und das Abfallrecht u.v.m.
- Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr und Ordnungsbehörden des Umlandes
- Durchführung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen
Anforderungen:
- Beamtinnen/ Beamte: Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Allgemeinen Dienstes (mittlerer Dienst) – die Stellenbesetzung erfolgt hier per Abordnung
oder
- Tarifbeschäftigte: erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang I; alternativ erfolgreich abgeschlossene förderliche Ausbildung bei gleichzeitig vorliegender Berufserfahrung im Umgang mit Kunden/Bürgerinnen und Bürgern
und
- die uneingeschränkte körperliche und gesundheitliche Eignung für den Außendienst im Schichtbetrieb - auch an Sonn- und Feiertagen
- ein gepflegtes Äußeres, ein sprachlich sicheres Ausdrucksvermögen sowie ein souveränes und sachliches Verhalten in Konfliktsituationen
- die Bereitschaft zum Tragen einer Dienstuniform
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- die Bereitschaft zum Streifendienst mit dem Fahrrad
Vergütung:
Die Stelle ist für Tarifbeschäftigte nach E 8 TVöD und für verbeamtete Bewerber*innen nach A 8 LG 1, 2. EA LBesG ausgewiesen.
Die Vergabe der Funktion erfolgt nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die Bewerberin / der Bewerber kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden
Nähere Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter:
Sobald ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wurde, ermöglicht dies die Teilnahme an künftigen internen Bewerbungsverfahren im Kommunalen Ordnungsdienst – konkret auch für potenziell freiwerdende unbefristete Stellen.
Vor Einstellung wird für potentiell geeignete Bewerber und Bewerberinnen eine betriebsärztliche Eignungsuntersuchung durchgeführt. Außerdem wird vor unmittelbarer Erteilung der Einstellungszusage die Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen diese Nachweise noch nicht erbracht werden.
Ihre Bewerbung:
Senden Sie uns Ihre Bewerbung per Email unter Angabe der Kennziffer 32.2.1-0372 als PDF bis zum 12.04.2023 an bewerbung@schwerin.de.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin