Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
TerminvergabeGefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag & Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Hotel, Ferienwohnung oder
Pension gesucht?
Unsere Veranstaltungshöhepunkte
finden Sie hier:
Den vollständigen Veranstaltungs-
kalender können Sie hier durchstöbern:
Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
TerminvergabeZiel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
In der Regel ist die Schülerbeförderung durch die Träger der Schülerbeförderung abgedeckt. Eine Übernahme der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen als Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird nachrangig gewährt.
Die Bildungskarte ist für Eltern und Erziehungsberechtigte in der Landeshauptstadt Schwerin der bevorzugte Weg, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat, die zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ausgehändigt wird, können Eltern mittels Passwort auf dem Onlineportal unter www.but-konto.de einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen ihren Kindern zustehen. Sie haben damit die volle Kostenkontrolle und entscheiden selbst, für welche Angebote, Sie das Guthaben verwenden möchten.
Die Bildungskarte wird beim Anbieter vorgelegt, um damit direkt die Leistungen der Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsanbieter rechnet dann direkt mit dem Fachdienst Soziales die in Anspruch genommene Leistung ab. Der Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldzahlung erbracht.
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
haben oder deren Familien
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Die Altersgrenze gilt nur für Bildungs- und Teilhabe-Leistungen nach dem SGB II, für Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz gibt es keine Altersgrenze.
keine
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
23.03.2022
Die Leistungsgewährung erfolgt bei der jeweils zuständigen Stelle. Dies ist in der Regel:
Die Auszahlung der Leistungen für Schulbedarfe erfolgt bei Beziehern von Arbeitslosengeld II durch das
Jobcenter Schwerin
Besuchsadresse
Am Margaretenhof 14-16
19057 Schwerin
Kontaktmöglichkeiten:
Tel: 0385 / 450-5892
Fax: 0385 / 450-6000
Email: Jobcenter-Schwerin@jobcenter-ge.de
Die Auszahlung der Leistungen für Schulbedarfe erfolgt bei Beziehern von Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter Schwerin.
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Frau Christin Augustin
Position: Fachgruppenleiterin
Tel.: | +49 385 545-2146 |
E-Mail: | caugustin@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Herr David Tippelt
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-2227 |
E-Mail: | dtippelt@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Anika Reichert
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2178 |
E-Mail: | areichert@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Bianca Zielke
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2230 |
E-Mail: | bzielke@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Mirjam Löser
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2217 |
E-Mail: | mloeser@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Ina Thoms
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-2138 |
E-Mail: | ithoms@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Herr Steffen Moritz
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-2150 |
E-Mail: | smoritz@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Angela Pieper-Diers
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2128 |
E-Mail: | apieper-diers@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Silke Boeck
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2140 |
E-Mail: | sboeck@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Catharina Schult
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2154 |
E-Mail: | cschult@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Herr Nico Bagemihl
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2122 |
E-Mail: | nbagemihl@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Michaela Grabowski
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2228 |
E-Mail: | mgrabowski@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Herr Hani Hantoush
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 151 11168835 |
E-Mail: | hhantoush@schwerin.de |
Raum: | Neubrandenburger Str. 2a |
Zuständig für :
Frau Anne-Maria Grygas
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2231 |
E-Mail: | agrygas@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Frau Stefanie Nehls
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2233 |
E-Mail: | snehls@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Herr Florian Bernhard Swazina
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-2136 |
E-Mail: | fswazina@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Zuständig für :
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen/ Termine nach Vereinbarung im BürgerBüro
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde