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Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

Volltext

Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen, zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
  • Sie haben das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
  • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

  • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre familiären Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
  • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
  • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

20.12.2018

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Telefon: 0 22899358-0 oder 0 221 758-0

Servicezeiten:

Mon­tag-Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr
Frei­tag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Telefax: 0 228 99358-2823 oder 0 221 758-2823

E-Mail: poststelle@bva.bund.de

De-Mail: Poststelle@bva-bund.de-mail.de

Ansprechpunkt

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Außenstelle Friedland

Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland

Telefon: 0 22899 358-9192

Telefax: 0 22899 358-9361

E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de