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Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

Volltext

Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Bioabfälle können Sie folgendermaßen entsorgen:

  • durch Eigenkompostierung oder
  • in einer separaten Biotonne

Handlungsgrundlage(n)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Für die Biotonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Verfahrensablauf

Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Allgemeine Informationen zu Bioabfällen erhalten Sie unter dem aufgeführten Link Bioabfälle. Die Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) haben unter www.sds-schwerin.de den Entsorgungskalender veröffentlicht. In diesem erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Weiterführende Informationen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße. Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670

  • Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin

Fristen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Die Entleerung erfolgt - außer in den Großwohnanlagen - alle 2 Wochen.
  • Die Bereitstellung der Behälter erfolgt bei vorliegender Neuanmeldung beim beauftragten Dritten nach 2 Arbeitstagen;  bei Veränderungen nach 
    5 Arbeitstagen.

Formulare

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Für die Beantragung reicht eine formlose schriftliche Bestellung des Grundstückseigentümers beim Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin SDS (Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin) - Abteilung Abfall und Straße.

  • SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen
    Schwerin,
    Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
    Eckdrift 43 – 45
    19061 Schwerin

Wenn Sie eine Bioabfalltonne an-, ab- oder ummelden möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice der SAS GmbH oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Bestellung.

  • Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH
    Ludwigsluster Chaussee 72
    19061 Schwerin

    Telefon: 0385 5770-0
    Telefax: 0385 5770-111
    service@sas-schwerin.de