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Besucherparkausweis beantragen

Volltext

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Jeder Anwohner einer Bewohnerparkzone kann für seinen Besuch einen Besucherparkausweis im BürgerBüro Schwerin beantragen.

Dies ist längstens für 28 Tage im Kalenderjahr möglich. Die 28 Tage können aber auch einzeln im Kalenderjahr genommen werden.

Handlungsgrundlage(n)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Anwohner der Bewohnerparkzone hat für die Ausstellung des Besucherparkausweises anzugeben:

  • Name und Anschrift des Besuches
  • KFZ-Kennzeichen
  • Zeitraum des Besuches
  • des Weiteren sein Personaldokument vorzulegen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Die Kosten für den Besucherparkausweis richten sich nach der Dauer des Besuches:

  • bis zu einer Woche 15,30 €
  • bis zu zwei Wochen 20,40 €
  • bis zu vier Wochen 30,70 €

Fachlich freigegeben durch

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V