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Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Handlungsgrundlage(n)

Volltext

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Wenn Sie eine Wohnung in Deutschland haben, wird die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte von der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes zusammen mit der Anmeldung der neuen Wohnung vorgenommen.

Wenn Sie keine Wohnung in Deutschland haben, ist für die Änderung der im Ausland gelegenen Adresse die Auslandsvertretung zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die eID-Karte wird nicht dadurch ungültig, dass auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

  • mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis 
    • vorläufiger Personalausweis 
    • Ersatz-Personalausweis 
    • anerkannter und gültiger Pass 
    • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
  • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
  • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person 
  • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
  • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Adresse auf dem Chip der eID-Karte wird im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung vorgenommen, die Sie entweder persönlich oder online erledigen können.

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde: 

  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
  • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab. 
  • Anschließend wird die Adresse auf dem Chip der eID-Karte geändert. 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
  • Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse. 
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
  • Sie legen diese amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte der zuständigen Meldebehörde vor.
  • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip Ihrer eID-Karte.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Fristen

Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. 

Formulare

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja 
 

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Anfechtungsklage 
  • Verpflichtungsklage 

Zuständige Stelle

Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung oder Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.