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Umlegungsverfahren "U025 Neu Zippendorf – Berliner Platz": Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses 01.03.2024

Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung werden die Bestandskarte und die nachstehend unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses für das Umlegungsgebiet "U025 Neu Zippendorf – Berliner Platz" in der Zeit vom 15.03.2024 bis 15.04.2024 bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Schwerin mit Sitz in der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für den Landkreis Ludwigslust – Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin, Grunthalplatz 3b, 19053 Schwerin, montags bis freitags innerhalb der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann während dieser Zeit die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis einsehen und gegebenenfalls Berichtigungen beantragen.

In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 (4) BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die Bestandskarte weist die Lage und Form der Grundstücke mit den auf ihnen befindlichen Gebäuden im Umlegungsgebiet aus und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungsnummern. Im Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt:

  1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer;
  2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung der Grundstücke unter Angabe von Lage, Größe und Nutzungsart;
  3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden nach § 53 (2) Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.      

Ulrich Frisch

Der Vorsitzende

 

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