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Bekanntmachung zum Wegfall von Testpflicht und Maskenpflicht im Freien nach Corona-LVO im Stadtgebiet Schwerin 25.06.2021

Unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 3 Corona-Landesverordnung MV idF vom 24.6.21 wird bekanntgegeben, dass die Landeshauptstadt Schwerin seit mehr als 5 aufeinanderfolgenden Tagen in Stufe 0 der risikogewichteten Einstufung des Covid-19-Infektionsgeschehens (Daten zur Corona-Pandemie - LAGuS (mv-regierung.de)) einzuordnen ist. Demzufolge gelten ab dem 25.6.21 die in der Corona-Landesverordnung MV vorgesehenen Pflichten zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien sowie Testpflichten nicht mehr. Dies gilt ausdrücklich nicht für die weiterhin bestehenden Testpflichten nach § 2 Abs. 14 S. 3 (Spezial-/ Jahrmärkte) und Abs. 29 S. 2 (Messen), § 3 Abs. 1a (Club, Diskothek, Bar), § 4 (Beherbergung) und § 8 Abs. 9a und 9b (Großveranstaltungen) sowie die besonderen Regelungen der Verordnungen nach § 15 Abs. 1, 2, 3 und 5 Corona-Landesverordnung MV.

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