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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 71 Baugesetzbuch Feststellung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit bezüglich der sachlichen Festsetzungen der ON 287 zum Umlegungsplan „Haselnußstraße/Kastanienstraße U 006“ 03.09.2021

1. Der vom Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Schwerin am 16.12.2020 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Umlegungsplanes „Haselnußstraße / Kastanienstraße U006“ (§ 66 BauGB) ist am 15.04.2021 mit Ausnahme der ON 287 unanfechtbar geworden (Teilinkraftsetzung). Mit Beschluss des Umlegungsausschusses vom 20.08.2021 ist der Umlegungsplan bzgl. der sachlichen Festsetzungen zur ON 287 unanfechtbar geworden.

2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches (BauGB) (i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017, BGBl. l S. 3634, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06. 2021, BGBl. I S. 1802, geändert worden ist.), der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt

3. Der Umlegungsausschuss veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich

4. Bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters dienen die Karte und das Verzeichnis des Umlegungsplanes als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 (2) der Grundbuchordnung

5. Rechtsbehelf
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Schwerin, c/o Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin, Grunthalplatz 3b, 19053 Schwerin einzulegen.

gez. Ulrich Frisch

Der Vorsitzende                     -DS-

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