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Allgemeinverfügung zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 aufgrund der Überschreitung des Wertes von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen - Feststellung nach § 13 Abs. 2 Corona-LVO M-V - vom 13.04.2021 13.04.2021

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