Die beiden Briefwahllokale in Schwerin öffnen aufgrund der engen Fristen im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 später als üblich: Spätestens am 10. Februar 2025 können die Wählerinnen und Wähler ihre Unterlagen dort beantragen und bei Bedarf gleich vor Ort wählen. Der Grund für die Verzögerung ist, dass der Wahlausschuss erst am 24. Januar 2025 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet. Sobald die Kandidaten feststehen, wird der Druck der Stimmzettel veranlasst und sodann die Wahlunterlagen vorbereitet. Diese werden dann schnellstmöglich an die Wählerinnen und Wähler verschickt. Den genauen Öffnungstermin der Briefwahllokale gibt die Wahlbehörde rechtzeitig bekannt – sowohl auf der Website www.schwerin.de/bundestagswahl als auch in den lokalen Medien.
Alle Wählerinnen und Wähler erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg, spätestens jedoch bis zum 2. Februar 2025. Im Zeitraum vom 3. bis 7. Februar 2025 können alle wahlberechtigten Schwerinerinnen und Schweriner Einsicht in das Wählerverzeichnis im Stadthaus nehmen. Wir bitten in diesem Fall um vorherige Terminabstimmung per E-Mail an buergerbuero@schwerin.de oder telefonisch unter 0385 545 1782: Dort haben Sie die Möglichkeit, die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten zu prüfen und bei Bedarf Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen.
Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen ab sofort bei der Wahlbehörde angefordert werden. Dies ist entweder per Rücksendung des ausgefüllten Vordrucks auf der Rückseite der Benachrichtigung, durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes auf der Benachrichtigung, per E-Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder online unter: https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/bundestagswahl/ möglich.
Zwar kann ein Wahlschein zur Briefwahl maximal bis 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden, der Wahlberechtigte muss aber selbst sicherstellen, dass seine Wahlunterlagen nebst gekennzeichneten Stimmzettel rechtzeitig zurückkommen, d.h. bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr.
Wer die Briefwahl schnell erledigen möchte, der sollte in eines der beiden Briefwahllokale gehen, die voraussichtlich am 10. Februar 2025 in Schwerin öffnen. Im Briefwahllokal nimmt man die Unterlagen persönlich gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) in Empfang und kann seine Briefwahl an Ort und Stelle vornehmen.
Die Briefwahllokale sind in der Landeshauptstadt bis 21. Februar 2025, 13:00 Uhr geöffnet. Sie befinden sich im Erdgeschoss des Perzina-Hauses, Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin und im Gebäude des Zentralen Gebäudemanagement (ZGM), Büro der Ortsteilvertretung, Friesenstraße 29, 19059 Schwerin.
Wahlberechtigt sind bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind, wenn sie nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.