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Vorsorgender Bodenschutz

© Fotolia/Gina Sanders

Vorsorgender Bodenschutz

Das Bundes-Bodenschutzgesetz verlangt nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.

Neben der Erfassung, Untersuchung, Bewertung und ggfls. Sanierung von Altlasten ist daher dem vorsorgenden Bodenschutz künftig eine größere Bedeutung zu geben.

Hierfür ist im  § 7 Bundesbodenschutzgesetz die Vorsorgepflicht der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und derjenigen, die Verrichtungen auf einem Grundstück durchführen oder durchführen lassen, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, geregelt.

Es ist  Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich hervorgerufen werden können. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der räumlichen, langfristigen oder komplexen Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies auch im Hinblick auf den Zweck der Nutzung des Grundstücks verhältnismäßig ist. 

Animations-Film Bodenschutz (5 Minuten) des IASS Potsdam

Dieser Animationsfilm erzählt die Realität der Bodenressourcen auf der ganzen Welt und behandelt die Themen Degradation, Urbanisierung, Landraub und Übernutzung. Der Film bietet Möglichkeiten, wie wir unsere Böden nachhaltiger bewirtschaften können.

Bodenkundliche Baubegleitung

Bodenschutzfachliche Belange bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben wurden und werden zum Teil immer noch unzureichend berücksichtigt, was oft zu unnötigen, erheblichen und irreversiblen Bodenbeeinträchtigungen führt. Um dies zu vermeiden bzw. zu vermindern sind entsprechende bodenschutzbezogene Vorsorgemaßnahmen durchzuführen. Um die fachgerechte Aufstellung und Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zu gewährleisten, steht seit einigen Jahren die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) als Form der fachtechnischen Begleitung bei größeren bzw. komplexeren Bauvorhaben zu Verfügung. Eine Liste zertifizierter Anbieter dieser Leistung kann beim Bundesverband Boden e.V. eingesehen werden.

Für die Umsetzung der Bodenkundlichen Baubegleitung veröffentlichte der Bundesverband Boden 2013 das Merkblatt „Bodenkundliche Baubegleitung - Ein Leitfaden für die Praxis“. Zudem liegt mit der DIN 19639 (Ausgabe 2019-09) eine einheitliche Norm für den Vollzug vor, mit der vorhandene fachliche Standards in der Praxis verbindlich zur Anwendung gebracht und Anforderungen an die Qualifikation der fachkundigen bodenkundlichen Baubegleitung sowie deren Aufgaben, Rechte und Pflichten verankert werden.

Mit der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist nun auch erstmals ein rechtlicher Rahmen für die behördliche Anordnung einer Bodenkundlichen Baubegleitung bei Bauvorhaben festgelegt worden (§ 4 Abs. 5 BBodSchV). Demnach kann die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde (z. B. Bauordnungsbehörde) im Einvernehmen mit der zuständigen Bodenschutzbehörde eine Bodenkundliche Baubegleitung nach DIN 19639 im Einzelfall verlangen, wenn auf einer Fläche von mehr als 3.000 m² Materialien auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht auf- oder eingebracht werden, Bodenmaterial aus dem Oberboden oder Unterboden ausgehoben oder abgeschoben wird oder der Ober- und Unterboden dauerhaft oder vorübergehend vollständig oder teilweise verdichtet wird.

In Schwerin erfolgten bzw. erfolgen Bodenkundliche Baubegleitungen vornehmlich bei der Erschließung von Bebauungsplangebieten, wie z. B. "Friedrichsthal 2. BA", "Wickendorf-West", "Görrieser Weg" in Krebsförden, "Kirschenhöfer Weg II" in Warnitz, "Hofackerwiesen" in Wüstmark und "Warnitzer Feld".

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Kontakt

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Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

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Technischer Sachbearbeiter
Raum: 2.070

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

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