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Bußgeld­stelle

Aufgaben der Bußgeldstelle

 © Fotolia/Stockfotos-MG

Die Bußgeldstelle Schwerin bearbeitet  sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin. Hierzu zählt neben den Verwarn- und Bußgeldverfahren auch die Überwachung der Fahrverbote bzw. die Vollstreckung offener Geldbußen im Zuge des Erzwingungshaftverfahrens.

Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Verkehrsordnungswidrigkeiten werden durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin bzw. der Landespolizei aufgenommen und in elektronischer Form an die Bußgeldstelle zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgegeben.

Die Bearbeitung eines Vorgangs, die Erhebung von Einwänden oder die Klärung von Fragen ist aufgrund der automatisierten Verfahrensabläufe immer nur nach der Zuteilung eines Aktenzeichens möglich.

Sie können als Betroffene oder Betroffener dann auf verschiedenen Wegen mit der Bußgeldstelle in Kontakt treten. Bitte halten Sie hierfür das auf dem Schreiben genannte Aktenzeichen bereit.

Online Anhörung

Mit der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden. Hier können beispielsweise Beweisfotos aufgerufen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich zum Verfahren zu äußern. Die Antwort wird unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten.

Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert.

Für die Online Anhörung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anhörungsbogen oder
  • Zeugenfragebogen oder
  • Verwarnungsgeldangebot
Hier geht's zur Online Anhörung

Online Knöllchen

 © Schelhorn OWiG Software GmbH

Ein „Knöllchen“ direkt per Smartphone und/oder Online-Überweisung begleichen.

Mit dem Online-Knöllchen können Parkverstöße sofort gezahlt werden. Hierzu werden das Kennzeichen und die auf dem „Knöllchen“ vermerkte Kennung benötigt. Zugang  zum Online Knöllchen Portal erhält man entweder über den aufgedruckten individuellen QR –Code oder über die angegebene Internetseite. Nach dem Einloggen kann der Tatvorwurf noch einmal eingesehen werden. Zum Bezahlen stehen dann verschiedene Bezahldienste zur Verfügung. Ein Schreiben nach Hause bzw. an die Firma oder den Autovermieter wird nach der Bezahlung nicht mehr versandt.

Zum sofortigen Bezahlen benötigen Sie:

  • „Knöllchen“
  • Autokennzeichen
  • Online-Banking Daten
Hier geht's zum Online Knöllchen

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Kontakt

Fachdienst Ordnung
Ordnungsbehördliche Aufgaben
- Bußgeldstelle -
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefax: +49 385 545-2279
E-Mail: bussgeldstelle@schwerin.de

Kasse
Frau Schüller (Zimmer 2.063)
Telefon: +49 385 545-2251

Geschäftsstelle: 
Frau Jöde (Zimmer 2.065)
Telefon: +49 385 545-2264

Ihre Ansprechpartner:
Frau Beckmann (Zimmer 2.067)
Telefon: +49 385 545-2257

Herr Breß (Zimmer 2.067)
Telefon: +49 385 545-2265

Frau Hoppe (Zimmer 2.060)
Telefon: +49 385 545-2253

Frau Linkner (Zimmer 2.066)
Telefon: +49 385 545-2260

Frau Meerstein (Zimmer 2.066)
Telefon: +49 385 545-2252

Frau Nieklauson (Zimmer 2.060)
Telefon: +49 385 545-2256

Herr Priem (Zimmer 2.062)
Telefon: +49 385 545-2267

Herr Riese (Zimmer 2.063)
Telefon: +49 385 545-2254

Frau Schultz (Zimmer 2.061)
Telefon: +49 385 545-2258

Landeshauptstadt Schwerin - Ordnungsbehördliche Aufgaben
Bußgeldstelle

Herr René Lendzian
Leiter Bußgeldstelle
Raum: 2.064

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49385 545-2250
+49385 545-2279