
Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen bundesweit zum 1. März die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen aus. Außerdem wurden fast alle Maskenpflichten aufgehoben. Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung MV beschlossen, die ursprünglich bis zum 7. April geltende Corona-Landesverordnung bereits vorzeitig am 28. Februar 2023 (letzter Geltungstag) auslaufen zu lassen.
Hintergrund:
Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März nur noch für Besucherinnen und Besucher in:
- Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
- voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen
sowie für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:
- Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdienste.
Achtung
Alle Bürgerschnelltestzentren sind ab 01.03.2023 geschlossen. Grund dafür ist das Ende der Bundes-Testverordnung.